1. Caritasverband Passau

Der Caritasverband Passau ist Träger des Kindergarten St. Elisabeth. Es wird gemeinsam angestrebt personelle, räumliche und finanzielle Voraussetzungen für ein gutes Arbeiten im Kindergarten zu schaffen.  Um sich als Kindergarten auch in die Pfarrgemeinde einzubringen nehmen wir an wichtigen kirchlichen Veranstaltungen teil, z.B. Glockensegnung, St. Martin, etc.

 

2. Gemeinde / Öffentlichkeit

Der Kindergarten nimmt in der Gemeinde / Öffentlichkeit seinen Platz ein.

Dies geschieht durch:

  • Informationen im Amtsblatt
  • Zeitungsartikel die über aktuelle Themen im Kindergarten berichten
  • Homepage / Internet
  • Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, Gemeindemitarbeitern
  • Das Thematisieren von Berufen und aktuellen Themen aus dem Gemeindeleben im Kindergarten
  • Beteiligung an öffentlichen Veranstaltungen

3. Schule

Zwischen Schule und Kindergarten findet eine Zusammenarbeit statt, die rechtsmäßig abgesichert und erwünscht ist.

Ziele sind dabei:

  • Erleichterung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule
  • Vertrauensbasis aufbauen
  • Kennen lernen der Kinder
  • Erfahrungsaustausch
  • Begegnung mit kindergartenspezifischen Förderinhalten und Arbeitsweisen

Die Zusammenarbeit sieht folgendermaßen aus:

  • die Lehrkräfte besuchen die Schulanfänger im Kindergarten
  • die Schulanfänger besuchen die Schule mit dem Kindergartenpersonal
  • die Schulanfänger dürfen allein für einen Vormittag am Schulalltag teilnehmen
  • Einladung zu Schulveranstaltungen wie z.B. Wandertag, Sommerfest, Projekttage

Für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund, die über keine oder unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, wird eineinhalbe Jahre vor dem Schuleintritt von Schule und Kindergarten eine Sprachförderung durchgeführt. Die Sicherstellung dieser Förderung ist allerdings von der Teilnehmerzahl abhängig. (Eine Freistellung der Lehrkraft seitens der Schule ist erst ab einer bestimmten Teilnehmerzahl möglich.)

 

4. Kindergarten Rappenhof

Der Kindergarten Rappenhof und Tittling stehen unter der gleichen Trägerschaft. Bei Veranstaltungen bezüglich der Pfarrgemeinde beteiligen sich die beiden Kindergärten nach Möglichkeit Hand in Hand.

 

5. Jugendamt

Das Jugendamt ist Aufsichtsbehörde des Kindergartens und ist somit Ansprechpartner bei Fragen, Entscheidungen und rechtlichen Angelegenheiten. Kindergarten, Träger und Jugendamt arbeiten miteinander im Auftrag des Sozialministeriums. Anträge zur Übernahme der Kindergartengebühren werden vom Jugendamt bearbeitet. Die hierfür nötigen Daten werden vom Kindergarten bestätigt und ergänzt.

 

6. Beratungsstellen

Auf Anfrage kann der Kindergarten Adressen von Beratungsstellen / Selbsthilfegruppen weitergeben oder Ansprechpartner benennen.

 

7. PPD und Frühförderung

Der Caritas-Frühförderdienst (CFD) bietet im Pädagogisch-Psychologischen-Dienst (PPD) für Kindergartenkinder Hilfen in den Bereichen Sprache, Entwicklung und Verhalten an. Damit diese Hilfestellung einen Erfolg erzielt, ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindergarten und dem PPD unverzichtbar. Die pädagogische bzw. psychologische Hilfe findet im Kindergarten während der Öffnungszeit statt. Das Einverständnis der Eltern für die Betreuung und Förderung ist erforderlich. Termine für die Förderung werden rechtzeitig vereinbart. Kosten entstehen für die Eltern nicht.
In Zusammenarbeit mit dem PPD findet nach Bedarf auch Logopädie und Ergotherapie im Kindergarten statt. Der Kindergarten stellt hierfür die geeigneten Räume zur Verfügung.

 

8. Caritasverband

Der Caritasverband hat zum 01.01.2019 die Trägerschaft des tittlinger Kindertagartens übernommen. Er vertritt die Interessen der Einrichtung auf örtlicher und überörtlicher Ebene. Er berät Mitarbeiter/innen und bietet Fortbildungsveranstaltungen an.