Zusammenarbeit mit den Eltern

1. Ziele und Formen der Elternarbeit

Vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit mit den Eltern ist wichtig, um eine bestmögliche Förderung der Kinder zu erzielen.

Ziele der Elternarbeit sind unter anderem auch:

  • das kennen lernen untereinander zu ermöglichen
  • eine entspannte, vertrauensvolle Atmosphäre zwischen Eltern und Mitarbeitern schaffen
  • Mitarbeiter als kompetente pädagogische Fachkraft erleben
  • gemeinsames Miteinander zum Wohl des Kindes
  • Aktivitäten, bei denen die Kinder im Mittelpunkt stehen, die aber auch den Eltern Spaß machen
  • dass die Eltern die Arbeit im Kindergarten mittragen können

Spezielle Angebote und Aktionen ermöglichen dies, wie z.B.

  • Elterngespräche
  • Eltern-Kind-Aktion (z.B. gemeinsames Frühstück, Kennlernaktion)
  • Elternabende
  • Feste und Feiern (z.B. Martinsfest)
  • Elternbeirat
  • Gottesdienste
  • Elternbrief / Infozettel
  • Elternpinnwand

 

2. Eltern bringen sich im Kindergarten ein

Eltern bringen Vorschläge und Ideen ein:

  • helfen beim Basteln
  • kommen zum Elternabend
  • backen Kuchen für Veranstaltungen
  • kommen zu Familienveranstaltungen
  • geben uns Informationen über das Kind
  • unterstützen Feste und Aktionen durch ihre Mitarbeit
  • arbeiten mit uns Hand in Hand
  • helfen uns bei Reparaturen und der Gartenarbeit etc.
  • erledigen Kleinigkeiten für uns
  • bringen ihr Wissen, Können und ihre Stärken ein

 

3. Aufgaben und Funktion des Elternbeirats

Bei allen anerkannten Kindergärten muss ein Beirat bestehen, der die Zusammenarbeit zwischen Träger, Kindergartenpersonal, Eltern und Grundschule fördert. Hierbei spielt der Beirat als Ansprechpartner, Vermittler und Berater eine wichtige Rolle und soll gleichsam Motor für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sein. Der Elternbeirat, bestehend aus Elternvertretern der einzelnen Kindergartengruppen. Er wird während einer öffentlichen Versammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt, von allen anwesenden Erziehungsberechtigten der den Kindergarten besuchenden Kinder.
Der Beirat muss vor wichtigen Entscheidungen vom Träger und der Kindergartenleitung informiert bzw. angehört werden. Als „wichtige Entscheidungen“ nennt das BayKiBiG in Artikel 14 Absatz 4 u. a. die Aufstellung des Haushaltsplanes einschließlich der Festlegung der Höhe der Elternbeiträge, räumliche und sachliche Ausstattung, personelle Besetzung, Planung und Gestaltung von Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Erziehungsberechtigten.
Grundsätzlich besitzt der Elternbeirat keinerlei rechtlich durchsetzbare Entscheidungsbefugnisse gegenüber Eltern, Träger und Kindergartenleitung. Jedoch im Sinne einer guten Zusammenarbeit sollen sachliche Argumente und konstruktive Vorschläge des Beirats in die verschiedenen Entscheidungen miteinbezogen werden.

Im Vordergrund dieses konstruktiven Miteinanders steht neben den genannten Bereichen vor allem die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von besonderen Festen wie z.B. Martinsfest, Sommerfest, Christkindlmarkt. etc. Mit dem Verkaufserlös versucht er den Kindergarten finanziell zu unterstützen. Dass hierbei der Elternbeirat über seinen Kreis der gewählten Mitglieder hinaus auf die Mitarbeit vieler Eltern zurückgreifen kann, erleichtert die Arbeit aller und fördert die Zusammengehörigkeit vor dem Hintergrund, zusammen mit allen Mitarbeitern des Kindergartens bestmöglich zu fördern.